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In 30 Sekunden: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt ab dem 28. Juni 2025 EU-weit abgestimmte Regeln für digitale Barrierefreiheit. Betroffen sind vor allem Websites und Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Mit einem klaren, pragmatischen Vorgehen können Sie viel erreichen – ohne Ihr gesamtes System umzubauen.

Was steckt dahinter – ganz einfach erklärt

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Angebote so gestalten, dass möglichst alle Menschen sie nutzen können – etwa mit Tastatur statt Maus, mit Screenreader oder bei eingeschränktem Sehen/Hören. Für das Web orientieren sich die Anforderungen an der Norm EN 301 549; diese verweist u. a. auf die Richtlinien WCAG 2.1.

Bin ich betroffen?

  • B2C-Angebote: Ihre Website/Ihr Shop richtet sich an Verbraucher? Dann sind Sie in der Regel im Anwendungsbereich.
  • B2B-only: Reine Business-Portale ohne Verbraucherbezug sind in der Regel nicht umfasst.
  • Kleinstunternehmen-Dienstleistungen: Wenn Sie wirklich ein Kleinstunternehmen sind (weniger als 10 Mitarbeitende und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme) und Dienstleistungen anbieten, sind Sie nach Gesetzeslage vom Dienstleistungs-Anwendungsbereich ausgenommen. Beachten Sie aber: Für bestimmte Produkte gelten trotzdem Vorgaben.

Hinweis: Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihre Einstufung rechtlich.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreiheit macht Ihre Website für alle leichter nutzbar – unabhängig von Hilfsmitteln. Das senkt Abbrüche und Supportaufwand und verbessert die mobile Nutzung. Viele Maßnahmen helfen außerdem Suchmaschinen, Inhalte besser zu verstehen.

  • Sichtbarer Tastaturfokus: Links und Buttons müssen per Tab erreichbar sein und eine klare Fokus-Markierung zeigen.
  • Kontrast & Lesbarkeit: Ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen erhöhen die Verständlichkeit – besonders auf dem Smartphone.
  • Klare Formular-Labels: Jedem Feld ein sichtbares Label zuordnen und hilfreiche Fehlermeldungen anzeigen – so kommen Nutzer zuverlässig ans Ziel.

Nächste Schritte – pragmatisch vorgehen

  1. Ist-Stand erfassen: Start- und Top-Seiten prüfen (Startseite, Leistungen, Kontakt, Checkout).
  2. Wichtige Bereiche priorisieren: Kontraste, Fokuszustände, Alt-Texte und Formulare zuerst angehen.
  3. Dauerhaft verankern: Eine kurze Checkliste in Ihren Redaktions-/Release-Prozess aufnehmen; neue Inhalte gleich barrierefrei anlegen.
  4. Optional extern prüfen lassen: Bei komplexen Shops lohnt ein Kurz-Audit (Stichprobe nach EN 301 549/WCAG-Kriterien).

Quellen & weiterführende Hinweise

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